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Themen rund ums Motorrad.
#1978 von Blackbird
Di 3. Okt 2017, 16:25
Hallo Zusammen!

Hat von Euch schon einer seine CTX abgelegt? Wie sind Eure Erfahrungen mit der Berechnung von Restwert, Wiederbeschaffungswert bei fremdverschuldetem Unfall.

Gruß Blackbird
#1980 von Garf
Di 3. Okt 2017, 20:05
Hallo Blackbird,

muss man sich Sorgen machen?

Leider habe ich von den Dingen wenig Ahnung. Wiederbeschaffungswert bei der CTX kann man ja eigentlich schon knicken. Die CTX wird ja gar nicht mehr in Deutschland verkauft.

Versicherungstechnisch sieht es wohl wie folgt aus:
* Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null.

* Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.
Die Versicherung rechnet dann in der Regel auf Totalschadenbasis ab: Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

* Es gibt eine Ausnahme: Der Versicherungsnehmer lässt die Reparatur tatsächlich fachgerecht durchführen. Ihre Kosten dürfen aber den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Dann zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das Unfallopfer muss den Wagen allerdings noch weitere sechs Monate fahren.


Quelle: http://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Gruß Garf
Zuletzt geändert von Garf am Di 3. Okt 2017, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
#1982 von Blackbird
Di 3. Okt 2017, 20:48
Hallo Garf,
Danke für deine Auskunft. Um mich muss man sich keine Sorgen machen. Mir geht es gut. Eine Rolle seitwärts in den Straßengraben war hilfreich. Um die CTX mach ich mir schon Sorgen. Da hat ein Smart draufgelegen.
Das ist letzten Sonntag passiert. Morgen wird sie wohl die Honda Werkstatt zum ersten mal sehen. Mal sehen was die Experten sagen.

Gruß Blackbird
#1983 von Garf
Di 3. Okt 2017, 21:20
Hallo Blackbird,

gut schon einmal, dass es dir soweit gut geht. Der Rest wird sich schon finden. Blöd sind Unfälle immer. Die Lauferei und die Regulierung des Schadens bleibt alleine beim Geschädigten hängen. Den tatsächlichen Aufwand bezahlt dir keine Versicherung.
Bitte daran denken, ein Teil deiner Aufwendungen, Nutzungsausfall, Portokosten usw. kann man bei der Versicherung auch noch geltend machen. Da solltest du nicht drauf verzichten. Vielleicht finde ich noch vom letzten Unfallschaden an meinem PKW das Schreiben an die Versicherung . Da hatte ich meine Aufwendungen geltend gemacht, die auch weitgehenst von der Versicherung akzeptiert wurden.
Du must dich auch nicht auf den Sachverständigen der Versicherung einlassen, wenn es um die Ermittlung der Schadenshöhe usw. geht.
Wichtig ist noch, dass Du den Unfall auch bei deiner Versicherung meldest. Auch wenn Du den Unfall nicht verursacht hast! Die Meldefrist liegt bei ca. einer Woche.

Garf
#1985 von Garf
Di 3. Okt 2017, 21:47
Hallo Blackbird,

was machst Du wenn der Unfallgegner plötzlich Schadensansprüche an dich stellt?
Einen ähnlichen Fall hatte die letztens im TV gebracht. Da war erst die Schadensbeseitigung durch den Schädiger klar, erfolgte dann aber nicht. Daraufhin wollte der Geschädigte den Schaden über seine Vollkaskoversicherung abwickeln. Blöd nur, das in der Zwischenzeit sechs Monate vergangen waren und die Versicherung die Schadensregulierung daraufhin abgelehnt hat.
Also ich an deiner Stelle würde morgen mal mit deiner Versicherung sprechen und nachfragen, ob Du etwas melden musst oder nicht. Ein Fehler kann es nicht sein.

Hier noch ein Link dazu: https://www.bussgeld-info.de/unfall-ver ... ng-melden/

Gruß

Garf
#1988 von Lorscher
Mi 4. Okt 2017, 17:34
Hallo Blackbird,

ich habe meine im Mai mal schätzen lassen beim Händler bei der ich sie gekauft habe.
Bei 12.000 km Laufleistung bot er mir noch 4.700€.

Zwecks Restwert kommt es drauf an welche Angebote eingeholt werden.
Bei meinem Unfall wo eine junge Damen meinte sie müsse mich mit meinem Roller über eine Kreuzung schieben habe ich mir einen Anwalt genommen. Der von Ihm beauftragte Gutachter hat 3 Angebote eingeholt. Die Versicherung der Unfallgegnerin tat das auch. Zwischen den Ergebnissen lagen satte 900€ Unterschied, bei einem Restwert von 2.500€.
Ich kann dir nur Raten, falls du es noch nicht getan hast, gehe zu einem Anwalt. Ich habe über ihn dann auch noch meinen beschädigten Helm und meine Schutzkleidung geltend gemacht.
#1989 von Blackbird
Mi 4. Okt 2017, 19:10
Hallo Lorscher,
die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten habe ich jetzt auch mehrfach gehört. Sollte es sich um einen Totalschaden handel, werde ich das wohl auch tun.
Heute ist sie zu Honda Händler gebracht worden. Bei nüchterner Betrachtung sah sie eigenlich ganz gut aus. Das vordere Schutzblech ist zerlegt. Was mit der Gabel ist, kann ich nicht sagen. Die linke Seite der Tankatrappe sowie mehere Kunststoffverkleidungen sind beschädigt. Rahmen kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann ich Ende der Woche genaueres sagen.
Gruß Blackbird
#1990 von Clivi
Sa 7. Okt 2017, 22:28
Hallo zusammen, wir waren damals auch zu einem Rechtsanwalt gegangen. Wo mein Mann mit meinem MP3 einen Unfall hatte, unverschuldet. Haben auch alles rausgeholt was ging. War auch gut so, hat zwar etwas gedauert. Aber so habe ich die Chance genutzt den A-Schein zu machen und nicht bereut. Viel glück. (y)

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