Hallo zusammen;
ich habe noch nie gehört, dass man für nen Hauptständer eine ABE benötigt! Wichtig ist nur, dass er 2 Federn haben muss, damit eine doppelte Sicherheit vorhanden ist. Ich habe mehrere Mopeds und alle haben einen Hauptständer. Ich habe noch nie erlebt, dass ein TÜVer sich mal drunter gelegt hätte und nach einem Prüfzeichen geschaut hätte. Die alten DDR Mopeds hatte nur eine Haltefeder und das fiel unter Bestandsschutz. Selbst der nachgerüstete Seitenständer ohne Motorabschaltung wurde auf dieser Basis akzeptiert!. Bei meinen "Japanischen" ist irgendwo ein Hondazeichen! Ich werde mal meinen Prüfer beim nächsten mal darauf ansprechen.
VG Thomas!
ich habe noch nie gehört, dass man für nen Hauptständer eine ABE benötigt! Wichtig ist nur, dass er 2 Federn haben muss, damit eine doppelte Sicherheit vorhanden ist. Ich habe mehrere Mopeds und alle haben einen Hauptständer. Ich habe noch nie erlebt, dass ein TÜVer sich mal drunter gelegt hätte und nach einem Prüfzeichen geschaut hätte. Die alten DDR Mopeds hatte nur eine Haltefeder und das fiel unter Bestandsschutz. Selbst der nachgerüstete Seitenständer ohne Motorabschaltung wurde auf dieser Basis akzeptiert!. Bei meinen "Japanischen" ist irgendwo ein Hondazeichen! Ich werde mal meinen Prüfer beim nächsten mal darauf ansprechen.
VG Thomas!